Das deutsche, europäische und internationale Transportrecht lässt sich in vier Verkehrsträger unterscheiden:
- Luftverkehr
- Straßenverkehr
- Eisenbahnverkehr
- Seefahrt
Hierbei steht das Recht der Personenbeförderung und das Recht der Güterbeförderung im Mittelpunkt, wobei letzteres den Schwerpunkt bildet mit folgenden Untergliederungen:
- Luftfrachtrecht
- Landfrachtrecht
- Eisenbahnfrachtrecht
- Binnenschifffahrtsrecht
- Seefrachtrecht
Auf diesen Gebieten vertreten wir namhafte Luftfahrtunternehmen, die "Großen" Transportversicherer und international tätige Spediteure und Frachtführer.
Das erledigen wir für Sie auf dem Gebiet des Transportrechts:
- Frachtführerhaftung sowie die Haftung des Spediteurs
- Das Recht der nationalen und internationalen Transportmittel (Straße, Schiene, Wasser und Luft)
- Durchsetzung und Abwehr von Transportversichererregressen
- Gestaltung und Abänderung von Sicherungsverträgen im Trans- portrecht
- Beratung von Speditionen und Frachtführern sowie Versicherern bei der Schadensabwicklung
- Gestaltung und Abschluss von Logistikverträgen
Anwälte in diesem Bereich: Dr. Schmid, Dr. Kehl - bitte klicken Sie auf einen der Namen -