Das deutsche, europäische und internationale Transportrecht lässt sich in vier Verkehrsträger unterscheiden:
  • Luftverkehr
  • Straßenverkehr
  • Eisenbahnverkehr
  • Seefahrt

Hierbei steht das Recht der Personenbeförderung und das Recht der Güterbeförderung im Mittelpunkt, wobei letzteres den Schwerpunkt bildet mit folgenden Untergliederungen:

  • Luftfrachtrecht
  • Landfrachtrecht
  • Eisenbahnfrachtrecht
  • Binnenschifffahrtsrecht
  • Seefrachtrecht

Auf diesen Gebieten vertreten wir namhafte Luftfahrtunternehmen, die "Großen" Transportversicherer und international tätige Spediteure und Frachtführer.

Das erledigen wir für Sie auf dem Gebiet des Transportrechts:

  • Frachtführerhaftung sowie die Haftung des Spediteurs
  • Das Recht der nationalen und internationalen Transportmittel (Straße, Schiene, Wasser und Luft)
  • Durchsetzung und Abwehr von Transportversichererregressen
  • Gestaltung und Abänderung von Sicherungsverträgen im Trans- portrecht
  • Beratung von Speditionen und Frachtführern sowie Versicherern bei der Schadensabwicklung
  • Gestaltung und Abschluss von Logistikverträgen
Anwälte in diesem Bereich: Dr. Schmid, Dr. Kehl - bitte klicken Sie auf einen der Namen -
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